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L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §8;Rechtssatz
Das in der Bekämpfung eines Zusammenlegungsplanes von einer Partei vor dem VwGH verfolgbare subjektiv-öffentliche Recht ist jenes auf Gesetzmäßigkeit der ihr zugewiesenen Abfindung, für die im vorliegenden Fall die Bestimmungen der § 20 und § 21 Bgld FlVfLG in der geltenden Fassung den Maßstab bilden.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000070071.X01Im RIS seit
11.07.2001