RS Vwgh 2000/9/27 2000/07/0075

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Veröffentlicht am 27.09.2000
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §29;
DeponieV 1996;
WRG 1959 §31b Abs4;

Rechtssatz

Die DeponieV 1996 stützt sich ua auf § 29 AWG 1990. Dass

§ 31b Abs 4 WRG die DeponieV 1996 anspricht, ergibt sich zweifelsfrei aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zur Wasserrechtsgesetznovelle Deponien (400 Blg NR XX GP). Dort wird zu

§ 31b Abs 3 - in dieser Bestimmung fand sich in der Regierungsvorlage der Text des nunmehrigen § 31b Abs 4 WRG - ausgeführt, wesentlich sei die den Kern der Neuregelung bildende Verbindung zur DeponieV 1996, womit diese als Stand der Deponietechnik generell im WRG Geltung erlange.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000070075.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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