RS Vwgh 2000/9/27 97/14/0112

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Veröffentlicht am 27.09.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
39/06 Rechtshilfe Amtshilfe

Norm

FinStrG §99 Abs1;
Rechtsschutz Rechtshilfe Abgabensachen BRD 1955 Art14;
Rechtsschutz Rechtshilfe Abgabensachen BRD 1955 Art3;

Rechtssatz

Der Anwendungsbereich des "Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen", BGBl Nr 1955/249, umfasst auf Grund des Wortlautes "Verwaltungsstrafverfahren" und der Aussagen in den Gesetzesmaterialien auch die Rechtshilfe im Bereich des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens. So führt der Bericht des Finanzausschusses und Budgetausschusses ausdrücklich aus, dass der Vertrag "... - allerdings in beschränktem Umfang - auch auf das verwaltungsbehördliche Strafverfahren in Abgabensachen" anwendbar sein soll. Mit dem "beschränkten Umfang" sind, wie aus den weiteren Ausführungen im Ausschussbericht hervorgeht, die Einschränkungen in Art 14 des Rechtshilfevertrages angesprochen (AB 434 BlgNR VII. GP).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997140112.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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