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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §99 Abs1;Rechtssatz
Der Anwendungsbereich des "Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen", BGBl Nr 1955/249, umfasst auf Grund des Wortlautes "Verwaltungsstrafverfahren" und der Aussagen in den Gesetzesmaterialien auch die Rechtshilfe im Bereich des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens. So führt der Bericht des Finanzausschusses und Budgetausschusses ausdrücklich aus, dass der Vertrag "... - allerdings in beschränktem Umfang - auch auf das verwaltungsbehördliche Strafverfahren in Abgabensachen" anwendbar sein soll. Mit dem "beschränkten Umfang" sind, wie aus den weiteren Ausführungen im Ausschussbericht hervorgeht, die Einschränkungen in Art 14 des Rechtshilfevertrages angesprochen (AB 434 BlgNR VII. GP).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997140112.X01Im RIS seit
11.07.2001