RS Vwgh 2000/9/28 98/16/0343

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Veröffentlicht am 28.09.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §119 Abs1;

Rechtssatz

Eine Glaubhaftmachung hat im Gegensatz zur Beweisführung nur den Nachweis der Wahrscheinlichkeit zum Gegenstand.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998160343.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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