RS Vwgh 2000/9/28 98/09/0075

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Veröffentlicht am 28.09.2000
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §51g;
VStG §51i;
VwRallg;

Rechtssatz

Hat der UVS in zumutbarer Weise versucht, einen inländischen Aufenthalt von vom Beschuldigten als Zeugen namhaft gemachten Ausländern zu ermitteln (Meldeanfrage) und blieb dieser Versuch ohne Erfolg und ist es auch dem Beschuldigten nicht gelungen, diese Zeugen stellig zu machen, so stellt eine Unterlassung der Ladung der betroffenen Ausländer keinen Verfahrensmangel dar.

Schlagworte

Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Unmittelbarkeitsprinzip Gegenüberstellungsanspruch Fragerecht der Parteien VwRallg10/1/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998090075.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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