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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VStG §51g;Rechtssatz
Hat der UVS in zumutbarer Weise versucht, einen inländischen Aufenthalt von vom Beschuldigten als Zeugen namhaft gemachten Ausländern zu ermitteln (Meldeanfrage) und blieb dieser Versuch ohne Erfolg und ist es auch dem Beschuldigten nicht gelungen, diese Zeugen stellig zu machen, so stellt eine Unterlassung der Ladung der betroffenen Ausländer keinen Verfahrensmangel dar.
Schlagworte
Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Unmittelbarkeitsprinzip Gegenüberstellungsanspruch Fragerecht der Parteien VwRallg10/1/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998090075.X02Im RIS seit
11.07.2001