RS Vwgh 2000/9/28 99/09/0079

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Veröffentlicht am 28.09.2000
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Index

43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

HDG 1994 §60 Abs1;

Rechtssatz

Es geht bereits aus dem Wortlaut des § 60 Abs 1 zweiter Satz HDG 1994 klar hervor, dass sowohl die vor einer Einleitung vorzunehmenden Erhebungen an keine Formvorschriften gebunden sind als auch die Einleitung des Kommandantenverfahrens - zum Unterschied vom Kommissionsverfahren - dem Beschuldigten lediglich formlos mitzuteilen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999090079.X02

Im RIS seit

24.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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