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43/01 Wehrrecht allgemeinNorm
HDG 1994 §60 Abs1;Rechtssatz
Es geht bereits aus dem Wortlaut des § 60 Abs 1 zweiter Satz HDG 1994 klar hervor, dass sowohl die vor einer Einleitung vorzunehmenden Erhebungen an keine Formvorschriften gebunden sind als auch die Einleitung des Kommandantenverfahrens - zum Unterschied vom Kommissionsverfahren - dem Beschuldigten lediglich formlos mitzuteilen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999090079.X02Im RIS seit
24.01.2001Zuletzt aktualisiert am
22.07.2013