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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §805;Rechtssatz
Auch ein Vorgang, bei dem einem Miterben vom anderen Miterben auf Grund eines zwischen ihnen nach Abgabe der unbedingten Erbserklärung abgeschlossenen Erbübereinkommens Teile der Erbschaft unentgeltlich überlassen werden, die diesem auf Grund der Erbfolge nicht zustünden, ist nach dem ErbStG zu beurteilen. Jeder einzelne, einen Tatbestand iSd ErbStG erfüllende Erwerb unterliegt als selbstständiger Vorgang für sich der Steuer; die Steuer entsteht für jeden einheitlichen Rechtsvorgang jeweils mit der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes (Hinweis E 3.10.1996, 95/16/0191).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000160327.X03Im RIS seit
11.07.2001