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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §4 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/16/0520Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/16/0169 E 27. Juni 1991 VwSlg 6614 F/1991 RS 1 (hier nur der erste Satz)Stammrechtssatz
Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll (Hinweis E VS 24.5.1971, 1251/69, VwSlg 4234 F/1971). Das muß nicht notwendig der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegebene Zustand sein. Entscheidend ist der Zustand, in welchem das Grundstück zum Gegenstand des Erwerbsvorganges gemacht worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999160519.X02Im RIS seit
03.04.2001