RS Vwgh 2000/9/28 2000/16/0593

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.2000
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Norm

GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/16/0594

Rechtssatz

Auch zum Zeitpunkt des Erwerbes noch nicht fällig gestellte Einlagenverpflichtungen sind in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen (Hinweis E 16.10.1989, 88/15/0032).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000160593.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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