RS Vwgh 2000/9/28 99/09/0063

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Veröffentlicht am 28.09.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Norm

AVG §69 Abs1 Z1;
AVG §69 Abs3;
KOVG 1957 §86 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/09/0064

Rechtssatz

Bei der Prüfung der Frage, ob der Tatbestand des Erschleichens, insbesondere die innere Tatseite (Vorsatz), gegeben ist, bildet das Gesamtverhalten jener Person, der die Erschleichung vorgehalten wird, die Beurteilungsgrundlage.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999090063.X02

Im RIS seit

18.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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