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43/01 Wehrrecht allgemeinNorm
HDG 1994 §3;Rechtssatz
Aktenkundig ist lediglich das erste Einschreiten der zuständigen Disziplinarbehörde mit Beginn der Vernehmungen der involvierten Personen an einem näher bezeichneten Tag. In der Durchführung dieser Vernehmungen, insbesondere in der am darauf folgenden Tag erfolgten Vernehmung des Verdächtigen, ist bereits eine die Einleitung des Disziplinarverfahrens indizierende und die Verjährungsfrist des § 22 HDG 1994 unterbrechende Verfolgungshandlung im Sinne des § 60 Abs 1 zweiter Satz leg cit zu sehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999090079.X04Im RIS seit
24.01.2001Zuletzt aktualisiert am
22.07.2013