RS Vwgh 2000/9/28 99/09/0079

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Veröffentlicht am 28.09.2000
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43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

HDG 1994 §3;
HDG 1994 §60 Abs1;

Rechtssatz

Aktenkundig ist lediglich das erste Einschreiten der zuständigen Disziplinarbehörde mit Beginn der Vernehmungen der involvierten Personen an einem näher bezeichneten Tag. In der Durchführung dieser Vernehmungen, insbesondere in der am darauf folgenden Tag erfolgten Vernehmung des Verdächtigen, ist bereits eine die Einleitung des Disziplinarverfahrens indizierende und die Verjährungsfrist des § 22 HDG 1994 unterbrechende Verfolgungshandlung im Sinne des § 60 Abs 1 zweiter Satz leg cit zu sehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999090079.X04

Im RIS seit

24.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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