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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §51g Abs3;Rechtssatz
Die Verlesung der Aussage einer Ausländerin, die diese vor dem Arbeitsinspektorat gemacht hat, in der mündlichen Berufungsverhandlung vor dem UVS ist zulässig, wenn sie sich infolge des über sie verhängten Aufenthaltsverbots nicht mehr im Bundesgebiet aufhält.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000090072.X01Im RIS seit
23.01.2001