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97 VergabewesenNorm
EMRK Art6 Abs1 / TribunalRechtssatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Abweisung eines Antrags auf Feststellung der Nichterteilung des Zuschlags an den Bestbieter in einem Vergabeverfahren; keine Zweifel an der Tribunalqualität des Bundesvergabeamtes
Schlagworte
VergabewesenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B1657.2000Dokumentnummer
JFR_09989389_00B01657_01