RS Vfgh 2001/6/11 B1657/00

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Veröffentlicht am 11.06.2001
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Index

97 Vergabewesen
97/01 Vergabewesen

Norm

EMRK Art6 Abs1 / Tribunal
BundesvergabeG 1997 §113 Abs3

Rechtssatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Abweisung eines Antrags auf Feststellung der Nichterteilung des Zuschlags an den Bestbieter in einem Vergabeverfahren; keine Zweifel an der Tribunalqualität des Bundesvergabeamtes

Entscheidungstexte

Schlagworte

Vergabewesen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2001:B1657.2000

Dokumentnummer

JFR_09989389_00B01657_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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