RS Vwgh 2000/9/28 2000/16/0331

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Veröffentlicht am 28.09.2000
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/16/0029 E 20. August 1998 RS 1

Stammrechtssatz

Nach stRsp des VwGH setzt das Tatbestandsmerkmal der Rückgängigmachung voraus, daß der Verkäufer damit jene Verfügungsmacht wiedererlangt, die er vor Vertragsabschluß hatte. Eine solche Rückgängigmachung liegt dann nicht vor, wenn ein Vertrag zwar formell, aber nur zu dem Zweck aufgehoben wird, gleichzeitig das Grundstück auf eine vom Käufer ausgesuchte andere Person zu übertragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000160331.X01

Im RIS seit

23.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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