RS Vwgh 2000/9/29 98/02/0187

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Veröffentlicht am 29.09.2000
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60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

KJBG 1987 §30;
KJBG 1987 §31 Abs1;

Rechtssatz

§ 31 Abs 1 KJBG 1987 verweist uneingeschränkt auf Bestrafungen wegen Übertretungen nach § 30 KJBG 1987 und nimmt somit keine Unterscheidung hinsichtlich der Art oder der Schwere der gesetzten Verstöße vor. Ausschließliches Kriterium für die Verhängung des Verbotes der Beschäftigung Jugendlicher nach § 31 Abs 1 KJBG 1987 ist somit die wiederholte Bestrafung gemäß § 30 KJBG 1987.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998020187.X02

Im RIS seit

23.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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