RS Vwgh 2000/9/29 99/02/0080

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Veröffentlicht am 29.09.2000
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs1 lita;
StVO 1960 §52 Z13b;

Rechtssatz

Darauf, ob es sich bei der von einem Halte- und Parkverbot erfassten Strecke um ein bogenförmiges Straßenstück (Hinweis E 22. 11. 1984, 84/02B/0067) oder um eine aus im rechten Winkel zueinander angeordneten Teilstücken bestehende Strecke handelt, kommt es nicht an; maßgeblich ist, dass sich aus den - ordnungsgemäß aufgestellten - Vorschriftszeichen im Zusammenhang mit entsprechenden Zusatztafeln die räumliche Ausdehnung der Verkehrsbeschränkung im Sinne des Klarheits- und Eindeutigkeitsgebotes unmissverständlich ergibt (Hinweis E VfGH 3. 3. 1994, VfSlg Nr 13697).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999020080.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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