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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §24 Abs1 lita;Rechtssatz
Darauf, ob es sich bei der von einem Halte- und Parkverbot erfassten Strecke um ein bogenförmiges Straßenstück (Hinweis E 22. 11. 1984, 84/02B/0067) oder um eine aus im rechten Winkel zueinander angeordneten Teilstücken bestehende Strecke handelt, kommt es nicht an; maßgeblich ist, dass sich aus den - ordnungsgemäß aufgestellten - Vorschriftszeichen im Zusammenhang mit entsprechenden Zusatztafeln die räumliche Ausdehnung der Verkehrsbeschränkung im Sinne des Klarheits- und Eindeutigkeitsgebotes unmissverständlich ergibt (Hinweis E VfGH 3. 3. 1994, VfSlg Nr 13697).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999020080.X01Im RIS seit
12.06.2001