RS Vwgh 2000/10/2 99/19/0043

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.10.2000
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

ABGB §974;
FrG 1997 §12 Abs1;
FrG 1997 §8 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/19/0046 E 5. Mai 2000 RS 2

Stammrechtssatz

Die Unentgeltlichkeit der Gebrauchsüberlassung ist für das Prekarium, das ja eine Art des Leihvertrages darstellt, wesentlich. Zwar schließt die Entrichtung eines Entgelts ein Prekarium nicht schlechthin aus, doch muss das Entgelt so geringfügig sein, dass es gegenüber dem Wert der Benützung wirtschaftlich nicht ins Gewicht fällt, was etwa bei 10 % des ortsüblichen angemessenen Mietzinses der Fall wäre (Hinweis Schubert in Rummel I2, Rz 2 zu § 974 ABGB; hier: angesichts eines Anteiles von S 1.500,-- am Gesamtzins von S 5.306,07 kann von einem derart geringfügigen Entgelt bei einer bloßen Mitbenutzung nicht die Rede sein; schließlich spricht auch die ausdrückliche Bezeichnung des Verhältnisses zwischen dem Fremden und seinem Bruder als Untermietsverhältnis gegen die Annahme, es läge ein Prekarium im Sinne des § 974 ABGB vor).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999190043.X06

Im RIS seit

25.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten