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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §974;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/19/0046 E 5. Mai 2000 RS 2Stammrechtssatz
Die Unentgeltlichkeit der Gebrauchsüberlassung ist für das Prekarium, das ja eine Art des Leihvertrages darstellt, wesentlich. Zwar schließt die Entrichtung eines Entgelts ein Prekarium nicht schlechthin aus, doch muss das Entgelt so geringfügig sein, dass es gegenüber dem Wert der Benützung wirtschaftlich nicht ins Gewicht fällt, was etwa bei 10 % des ortsüblichen angemessenen Mietzinses der Fall wäre (Hinweis Schubert in Rummel I2, Rz 2 zu § 974 ABGB; hier: angesichts eines Anteiles von S 1.500,-- am Gesamtzins von S 5.306,07 kann von einem derart geringfügigen Entgelt bei einer bloßen Mitbenutzung nicht die Rede sein; schließlich spricht auch die ausdrückliche Bezeichnung des Verhältnisses zwischen dem Fremden und seinem Bruder als Untermietsverhältnis gegen die Annahme, es läge ein Prekarium im Sinne des § 974 ABGB vor).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999190043.X06Im RIS seit
25.02.2002