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20 Privatrecht allgemeinNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des WohnungseigentumsG betreffend Aufhebung der Gemeinschaft des Eigentums an der Liegenschaft infolge Anhängigkeit eines GerichtsverfahrensRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §21 Abs2 WohnungseigentumsG 1975 (wonach die Gemeinschaft des Eigentums an der Liegenschaft erst aufgehoben werden kann, sobald das auf der Liegenschaft erworbene Wohnungseigentum erloschen ist).
Dem Antragsteller stand die Möglichkeit offen, im Rahmen der Berufung betreffend die Realteilungsklage seine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen §21 Abs2 WohnungseigentumsG 1975 an das Berufungsgericht heranzutragen und einen Gesetzesprüfungsantrag anzuregen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, WohnungseigentumEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:G124.1999Dokumentnummer
JFR_09989389_99G00124_01