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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §21 Abs2;Rechtssatz
Die Abschiebung bedarf eines Titels. § 21 Abs 2 AsylG 1997 setzt daher - soll diese Vorschrift nicht bezüglich der Abschiebung ins Leere gehen - die Erlassung eines derartigen Titels (di einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme) geradezu voraus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998210270.X02Im RIS seit
05.02.2001