RS Vwgh 2000/10/5 98/21/0270

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Veröffentlicht am 05.10.2000
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §21 Abs2;
FrG 1997 §56;

Rechtssatz

Die Abschiebung bedarf eines Titels. § 21 Abs 2 AsylG 1997 setzt daher - soll diese Vorschrift nicht bezüglich der Abschiebung ins Leere gehen - die Erlassung eines derartigen Titels (di einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme) geradezu voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998210270.X02

Im RIS seit

05.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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