RS Vwgh 2000/10/5 96/21/0662

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Veröffentlicht am 05.10.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §37 Abs1;
FrG 1993 §37 Abs2;
FrG 1993 §54;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/18/0118 E 2. März 1999 RS 1

Stammrechtssatz

Ebenso wie im Asylverfahren ist auch bei der Beurteilung des Vorliegens einer Gefahr gem § 37Abs 1 und/oder § 37 Abs 2 FrG 1993 im Verfahren nach § 54 FrG 1993 die konkrete Einzelsituation in ihrer Gesamtheit, gegebenenfalls vor dem Hintergrund der allgemeinen Verhältnisse, in Form einer Prognose für den gedachten Fall der Abschiebung des Antragstellers in diesen Staat zu beurteilen. Für diese Beurteilung ist es nicht unmaßgeblich, ob allenfalls gehäufte Verstöße der im § 37 Abs 1 FrG 1993 umschriebenen Art durch den genannten Staat bekannt geworden sind (Hinweis E 18.12.1998, 97/21/0515).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996210662.X01

Im RIS seit

05.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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