Index
L50006 Pflichtschule allgemeinbildend SteiermarkNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der gesetzliche Schulerhalter der Sprengelschule, also jener Schule, die ohne Genehmigung zum sprengelfremden Schulbesuch besucht werden muss, ist wegen der mit der Genehmigung des sprengelfremden Schulbesuches verbundenen Konsequenz der Verpflichtung zur Leistung von Gastschulbeiträgen legitimiert, gegen den Bescheid, mit dem die Aufnahme eines dem Schulsprengel nicht angehörigen Schulpflichtigen gemäß § 28 Abs 2 Stmk PSchEG 1970 genehmigt wird, Beschwerde gemäß Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG zu erheben (Hinweis das zur vergleichbaren Rechtslage nach dem OÖ PSchOG 1992 ergangene E 26.4.1993, 92/10/0362).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998100355.X01Im RIS seit
14.09.2001