RS Vwgh 2000/10/9 98/10/0053

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Veröffentlicht am 09.10.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §18 Abs2;
LMG 1975 §74 Abs4 Z4;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Verwaltungsübertretung nach § 74 Abs 4 Z 4 LMG 1975 iVm § 18 Abs 2 LMG 1975 handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. Es liegt daher am Beschuldigten, im Sinne des § 5 Abs 1 VStG initiativ die von ihm getroffenen Maßnahmen darzulegen, die gewährleisten sollten, dass Waren nicht trotz Untersagung durch die Behörde als Verzehrprodukte in Verkehr gebracht würden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998100053.X06

Im RIS seit

28.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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