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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LMG 1975 §18 Abs2;Rechtssatz
Bei der Verwaltungsübertretung nach § 74 Abs 4 Z 4 LMG 1975 iVm § 18 Abs 2 LMG 1975 handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. Es liegt daher am Beschuldigten, im Sinne des § 5 Abs 1 VStG initiativ die von ihm getroffenen Maßnahmen darzulegen, die gewährleisten sollten, dass Waren nicht trotz Untersagung durch die Behörde als Verzehrprodukte in Verkehr gebracht würden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998100053.X06Im RIS seit
28.11.2000