Index
L50003 Pflichtschule allgemeinbildend NiederösterreichNorm
AVG §60;Rechtssatz
Der Verweis auf Aktenteile, aus denen sich möglicherweise der vorgeschriebene Schulerhaltungsbeitrag errechnen lässt, vermag nicht die Darstellung der entsprechenden Rechenoperationen und ihrer Grundlagen zu ersetzen (Hinweis E 27.4.2000, 99/10/0247).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000100097.X01Im RIS seit
28.11.2000