Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LMG 1975 §18 Abs1;Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Schuldfrage ist in einem wegen der Übertretung lebensmittelrechtlicher Vorschriften eingeleiteten Strafverfahren zu prüfen, ob die NICHTUNTERSAGUNG gemäß § 18 LMG 1975 im konkreten Fall geeignet war, beim Beschuldigten GUTEN GLAUBEN in Richtung der Übereinstimmung des Produktes mit den lebensmittelrechtlichen Vorschriften und somit einen entschuldigenden Rechtsirrtum zu erzeugen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998100053.X03Im RIS seit
28.11.2000