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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/01/0236Rechtssatz
Es kommt schon nach dem Wortlaut des § 46 Abs 1 VwGG nicht darauf an, wann der Antragsteller vom Inhalt des anzufechtenden Bescheides Kenntnis erlangt hat, sondern darauf, wann er vom Zustellvorgang selbst Kenntnis erlangt hat (vgl zur diesbezüglich inhaltsgleichen Rechtslage nach dem AVG das hg Erkenntnis vom 12. November 1996, Zl 95/19/0392).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000010235.X01Im RIS seit
12.10.2001Zuletzt aktualisiert am
19.01.2011