RS Vwgh 2000/10/11 2000/01/0235

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.2000
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/01/0236

Rechtssatz

Es kommt schon nach dem Wortlaut des § 46 Abs 1 VwGG nicht darauf an, wann der Antragsteller vom Inhalt des anzufechtenden Bescheides Kenntnis erlangt hat, sondern darauf, wann er vom Zustellvorgang selbst Kenntnis erlangt hat (vgl zur diesbezüglich inhaltsgleichen Rechtslage nach dem AVG das hg Erkenntnis vom 12. November 1996, Zl 95/19/0392).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000010235.X01

Im RIS seit

12.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten