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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs5 Z3 idF 1998/I/124;Rechtssatz
§ 10 Abs. 5 StbG 1985 enthält eine demonstrative Aufzählung, was unter einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund zu verstehen ist. Ein solcher liegt nach der - vorliegend sachverhaltsbezogen nur in Betracht kommenden - Z 3 dieser Bestimmung bei "Nachweis nachhaltiger persönlicher und beruflicher Integration" vor. Damit ist jedenfalls klargestellt, dass der Fremde seine Integration zu behaupten und zu beweisen hat und die Behörde insoweit nicht von sich aus Ermittlungen zu führen hat (Hinweis E vom 7. 9. 2000, 2000/01/0081).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999010333.X02Im RIS seit
23.01.2001