Index
41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs4 Z1 idF 1998/I/124;Rechtssatz
Die Geburt eines Kindes in Österreich bildet ein Integrationsmerkmal, doch kommt diesem Umstand im vorliegenden Fall im Hinblick darauf nur geringes Gewicht zu, dass bloß das jüngere der beiden Kinder der Fremden - wenig mehr als ein Jahr vor Erlassung des angefochtenen Bescheides - in Österreich geboren worden ist. Dass die Geburt des älteren Kindes bloß "zufällig" nicht in Österreich erfolgt sei, weil sich die Kindesmutter zum Geburtszeitpunkt in London befunden habe, ändert nichts daran, dass insoweit kein besonderer Anknüpfungspunkt zu Österreich vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000010015.X03Im RIS seit
15.01.2001Zuletzt aktualisiert am
28.11.2008