RS Vwgh 2000/10/11 2000/01/0015

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Veröffentlicht am 11.10.2000
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs4 Z1 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §10 Abs5 Z3 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §10 Abs5 Z6 idF 1998/I/124;

Rechtssatz

Die Geburt eines Kindes in Österreich bildet ein Integrationsmerkmal, doch kommt diesem Umstand im vorliegenden Fall im Hinblick darauf nur geringes Gewicht zu, dass bloß das jüngere der beiden Kinder der Fremden - wenig mehr als ein Jahr vor Erlassung des angefochtenen Bescheides - in Österreich geboren worden ist. Dass die Geburt des älteren Kindes bloß "zufällig" nicht in Österreich erfolgt sei, weil sich die Kindesmutter zum Geburtszeitpunkt in London befunden habe, ändert nichts daran, dass insoweit kein besonderer Anknüpfungspunkt zu Österreich vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000010015.X03

Im RIS seit

15.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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