RS Vwgh 2000/10/11 2000/03/0187

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Veröffentlicht am 11.10.2000
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr

Norm

VwGG §41 Abs1;
WrKonsÜbk Art54 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2000/03/0186 E 11. Oktober 2000

Rechtssatz

Da sich der Beschuldigte nach den unbestrittenen Feststellungen auf einer Durchreise durch Österreich im Sinn des Art. 54 Abs. 1 WKK befand, braucht nicht mehr geprüft zu werden (vgl. § 41 Abs. 1 VwGG), ob sein Transit durch Österreich tatsächlich lediglich zu diesem Zweck erfolgte (vgl. dazu näher Denza, Diplomatic Law2, 1998, 366, 370 ff, zu dem dem Art. 54 Abs. 1 WKK entsprechenden Art. 40 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000030187.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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