RS Vwgh 2000/10/11 99/01/0333

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Veröffentlicht am 11.10.2000
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs4 Z1 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §10 Abs5 Z3 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §10a idF 1998/I/124;

Rechtssatz

Der Gesetzgeber sieht jedenfalls (ua) die Deutschkenntnisse als weiteren Parameter für das Ausmaß der Integration des Fremden an. Das Ausmaß der "nachhaltigen persönlichen und beruflichen Integration" gemäß § 10 Abs 5 Z 3 StbG 1985 muss bei einer Gesamtbetrachtung der dafür maßgeblichen Umstände jedenfalls so hoch sein, dass es einen BESONDERS berücksichtigungswürdigen Grund für die Verleihung darstellt, der es rechtfertigt, vom grundsätzlichen Einbürgerungserfordernis der mindestens zehnjährigen Wohnsitzdauer abzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999010333.X04

Im RIS seit

23.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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