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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs4 Z1 idF 1998/I/124;Rechtssatz
Der Gesetzgeber sieht jedenfalls (ua) die Deutschkenntnisse als weiteren Parameter für das Ausmaß der Integration des Fremden an. Das Ausmaß der "nachhaltigen persönlichen und beruflichen Integration" gemäß § 10 Abs 5 Z 3 StbG 1985 muss bei einer Gesamtbetrachtung der dafür maßgeblichen Umstände jedenfalls so hoch sein, dass es einen BESONDERS berücksichtigungswürdigen Grund für die Verleihung darstellt, der es rechtfertigt, vom grundsätzlichen Einbürgerungserfordernis der mindestens zehnjährigen Wohnsitzdauer abzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999010333.X04Im RIS seit
23.01.2001