RS Vwgh 2000/10/11 97/03/0202

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Veröffentlicht am 11.10.2000
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs2;
StVO 1960 §52 Z10a lita;

Rechtssatz

Eine rechtskräftige Bestrafung des Zulassungsbesitzers eines Kraftfahrzeuges wegen einer Übertretung des § 103 Abs 2 KFG steht einer Bestrafung dieser Person als Lenker dieses Fahrzeugs wegen einer Übertretung des § 52a Abs 10 lit a StVO nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997030202.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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