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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs5 Z3 idF 1998/I/124;Rechtssatz
Die "nachhaltige Integration" setzt, ungeachtet der sonst für eine Integration sprechenden Umstände, Kenntnisse der deutschen Sprache voraus, die über das nach § 10a StbG 1985 allgemein geforderte Mindestmaß hinausgehen; "bloß" den Erfordernissen des § 10a StbG 1985 genügende (den Lebensumständen entsprechende) Kenntnisse der deutschen Sprache würden es mithin nicht rechtfertigen, die von § 10 Abs 5 Z 3 StbG 1985 geforderte besondere Integration als gegeben zu erachten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000010277.X03Im RIS seit
19.01.2001