RS Vwgh 2000/10/11 2000/03/0234

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Veröffentlicht am 11.10.2000
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E000 EU- Recht allgemein
E3R E07204030
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1 lita;
EURallg;
VStG §44a Z2;

Rechtssatz

Ausführungen wonach es im Beschwerdefall tatsächlich genügt hätte, Art 1 Abs 1 lit a der Verordnung (EG) Nr 3298/94 der Kommission in der Fassung der Verordnung (EG) Nr 1524/96 der Kommission als durch die Tat verletzte Vorschrift im Sinne des § 44a Z 2 VStG anzuführen (vgl das hg Erkenntnis vom 26. Mai 1999, Zl 99/03/0099), der Beschuldigte jedoch durch die - an sich überflüssige - Anführung der im Spruch des Straferkenntnisses genannten weiteren Bestimmungen nicht in seinen Rechten verletzt worden wäre (vgl etwa auch die hg Erkenntnisse vom 20. September 2000, Zl 2000/03/0224 und 2000/03/0181, in denen eine gleichartige Bezeichnung der verletzten Verwaltungsvorschrift vom Verwaltungsgerichtshof nicht als Rechtswidrigkeit aufgegriffen wurde).

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2 Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000030234.X04

Im RIS seit

08.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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