RS Vwgh 2000/10/11 2000/01/0015

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Veröffentlicht am 11.10.2000
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §10 Abs4 Z1 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §10 Abs5 Z3 idF 1998/I/124;

Rechtssatz

Die "positive Einstellung zur Republik Österreich sowie eine demokratische Grundeinstellung" fallen bei der Frage, ob ein besonders berücksichtigungswürdiger Grund für die Verleihung der Staatsbürgerschaft vorliegt, nicht ins Gewicht, handelt es sich dabei doch um Umstände, die schon im Rahmen des allgemeinen Einbürgerungserfordernisses des § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 zu gewährleisten sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000010015.X08

Im RIS seit

15.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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