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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6 idF 1998/I/124;Rechtssatz
Die "positive Einstellung zur Republik Österreich sowie eine demokratische Grundeinstellung" fallen bei der Frage, ob ein besonders berücksichtigungswürdiger Grund für die Verleihung der Staatsbürgerschaft vorliegt, nicht ins Gewicht, handelt es sich dabei doch um Umstände, die schon im Rahmen des allgemeinen Einbürgerungserfordernisses des § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 zu gewährleisten sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000010015.X08Im RIS seit
15.01.2001Zuletzt aktualisiert am
28.11.2008