RS Vwgh 2000/10/11 97/03/0202

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Veröffentlicht am 11.10.2000
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
19/05 Menschenrechte

Norm

B-VG Art131 Abs1 Z2;
MRKZP 07te Art4 Abs1;
MRKZP 07te Art4 Abs2;

Rechtssatz

Eine Einschränkung der Amtsbeschwerdebefugnis des Bundesministers dahingehend, dass eine solche ZUM NACHTEIL EINES IN EINEM

VERWALTUNGSSTRAFVERFAHREN RECHTSKRÄFTIG 'FREIGESPROCHENEN'

BESCHULDIGTEN unzulässig sei, liegt weder dem Art 131 Abs 1 Z 2 B-VG, der den zuständigen Bundesminister ermächtigt, gegen einen im Instanzenzug nicht mehr anfechtbaren Bescheid zur Sicherstellung der objektiven Rechtmäßigkeit Beschwerde zu erheben, zugrunde, noch ist eine solche durch Art 4 Abs 1 des 7 Zusatzprotokolls zur MRK, der den Grundsatz des NE BIS IN IDEM normiert, geboten (vgl Art 4 Abs 2 des 7 Zusatzprotokolls zur MRK).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997030202.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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