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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs1 Z2;Rechtssatz
Eine Einschränkung der Amtsbeschwerdebefugnis des Bundesministers dahingehend, dass eine solche ZUM NACHTEIL EINES IN EINEM
VERWALTUNGSSTRAFVERFAHREN RECHTSKRÄFTIG 'FREIGESPROCHENEN'
BESCHULDIGTEN unzulässig sei, liegt weder dem Art 131 Abs 1 Z 2 B-VG, der den zuständigen Bundesminister ermächtigt, gegen einen im Instanzenzug nicht mehr anfechtbaren Bescheid zur Sicherstellung der objektiven Rechtmäßigkeit Beschwerde zu erheben, zugrunde, noch ist eine solche durch Art 4 Abs 1 des 7 Zusatzprotokolls zur MRK, der den Grundsatz des NE BIS IN IDEM normiert, geboten (vgl Art 4 Abs 2 des 7 Zusatzprotokolls zur MRK).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997030202.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
25.06.2012