RS Vwgh 2000/10/11 2000/03/0083

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Veröffentlicht am 11.10.2000
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Ob der Beschwerdeführer nach Abschluss der Amtshandlung den Wunsch nach Vorführung zum Amtsarzt geäußert hat, ist für die ihm mit dem angefochtenen Bescheid angelastete Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit b in Verbindung mit § 5 Abs 2 StVO 1960 völlig unerheblich (Hinweis E 23.9.1994, 94/02/0288).

Schlagworte

Alkotest Voraussetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000030083.X05

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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