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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/01/0081 E 7. September 2000 RS 1 (Für eine Ermessensübung bleibt daher im gegebenen Zusammenhang kein Raum)Stammrechtssatz
Bei der Frage, ob ein besonders berücksichtungswürdiger Grund für die Verleihung der Staatsbürgerschaft vorliegt, handelt es sich um eine zwingende Verleihungsvoraussetzung (vgl die ständige Judikatur des VwGH zu § 10 Abs 3 StbG 1985 idF vor der Staatsbürgerschaftsgesetznovelle 1998, die auf Grund des insoweit nicht geänderten Gesetzeswortlautes (KANN ABGESEHEN WERDEN) und der gleich gebliebenen Gesetzessystematik auch hier maßgeblich ist, etwa das E vom 28. Jänner 1998, Zl 96/01/1140).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000010015.X01Im RIS seit
15.01.2001Zuletzt aktualisiert am
28.11.2008