RS Vwgh 2000/10/11 2000/01/0172

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.2000
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/01/0153 E 7. September 2000 RS 3

Stammrechtssatz

Verfolgungshandlungen gegen Verwandte können nur dann eine Ursache für begründete Furcht vor Verfolgung bilden, wenn auf Grund der im Verwaltungsverfahren glaubhaft dargelegten konkreten Situation davon ausgegangen werden muss, dass gegen ein Familienmitglied gesetzte oder von diesem zu befürchtende Verfolgungshandlungen auch zu - die Intensität asylrechtlich relevanter Verfolgungshandlungen erreichenden - Maßnahmen gegen andere Familienmitglieder führen werden (Hinweis E vom 12. Mai 1999, 97/01/0872, 0873, sowie E vom 14. 1. 1998, 96/01/0363).

Siehe jedoch E 19.12.2001, 98/20/0330, RS 3.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000010172.X01

Im RIS seit

11.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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