RS Vwgh 2000/10/11 99/01/0464

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Veröffentlicht am 11.10.2000
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs4 Z1 idF 1998/I/124;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/01/0081 E 7. September 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Frage, ob ein besonders berücksichtungswürdiger Grund für die Verleihung der Staatsbürgerschaft vorliegt, handelt es sich um eine zwingende Verleihungsvoraussetzung (vgl die ständige Judikatur des VwGH zu § 10 Abs 3 StbG 1985 idF vor der Staatsbürgerschaftsgesetznovelle 1998, die auf Grund des insoweit nicht geänderten Gesetzeswortlautes (KANN ABGESEHEN WERDEN) und der gleich gebliebenen Gesetzessystematik auch hier maßgeblich ist, etwa das E vom 28. Jänner 1998, Zl 96/01/1140).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999010464.X01

Im RIS seit

15.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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