Index
41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z1 idF 1998/I/124;Rechtssatz
Dass der Fremde, will er für sich mit Erfolg den besonders berücksichtigungswürdigen Grund des § 10 Abs 5 Z 3 StbG 1985 ins Treffen führen, Kenntnisse der deutschen Sprache aufweisen muss, die über jenes Maß hinausgehen, welches in seinem Fall auch bei Erfüllung der Verleihungsvoraussetzung des § 10 Abs 1 Z 1 StbG 1985 erforderlich wäre, heißt freilich nicht, dass er über "perfekte Deutschkenntnisse" verfügen müsste.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000010277.X04Im RIS seit
19.01.2001