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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / Legitimation VereinLeitsatz
Zurückweisung der Eingabe eines Vereinsvertreters gegen den die Beschwerde des Vereins zurückweisenden Beschluß des VfGHRechtssatz
Mit der Eingabe vom 11.04.01 wird darzustellen versucht, daß mit der zu B1370/99 protokollierten Beschwerde des Vereins auch eine Beschwerde des Mag. DDr. T in eigenem Namen eingebracht worden war.
Entgegen der Auffassung des Einschreiters wurde mit B v 27.02.01, B1370/99, jedoch über die gesamte Beschwerde abgesprochen. Diese war im Hinblick auf ihre eindeutige Formulierung - der ausschließlichen Verwendung des Singulars zur Bezeichnung der beschwerdeführenden Partei, so etwa "wurde der Beschwerdeführer in seinen gesetzlich gewährleisteten Rechten ... verletzt" (S 2/3), "der ausgewiesene Beschwerdeführer stellt daher den Antrag" (S 8); vgl. auch "der ausgewiesene Vertreter des genannten Vereines Mag. DDr. S T" (S 3) - ausschließlich als Beschwerde des aufgelösten Vereins zu werten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auslegung eines Antrages, Vereinsrecht, Vereinsauflösung, VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B1370.1999Dokumentnummer
JFR_09989388_99B01370_2_01