RS Vwgh 2000/10/13 96/18/0096

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Veröffentlicht am 13.10.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §1;
FrG 1993 §67 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 94/18/0114 E 14. April 1994 RS 1

Stammrechtssatz

Mit der - subsidiären - Anknüpfung an den inländischen Aufenthalt des Fremden zum Zeitpunkt des ersten behördlichen Einschreitens in seinem § 67 Abs 1 stellt das FrG 1993 auf den Zeitpunkt des Beginnes des jeweiligen behördlichen Verfahrens ab; falls das Verfahren durch einen Antrag des Fremden in Gang gesetzt wird, ist dies der Zeitpunkt des Einlangens dieses Antrages bei der Behörde.

Schlagworte

örtliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996180096.X01

Im RIS seit

05.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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