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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/08/0042 E 20. Oktober 1992 VwSlg 13722 A/1992 RS 3Stammrechtssatz
Die Vereitelung iSd § 10 Abs 1 AlVG verlangt ein vorsätzliches Handeln des Vermittelten, wobei bedingter Vorsatz (dolus eventualis) genügt. Ein bloß fahrlässiges Handeln, also die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt, reicht zur Verwirklichung dieses Tatbestandes hingegen nicht hin.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998080392.X02Im RIS seit
11.02.2002Zuletzt aktualisiert am
18.02.2009