RS Vfgh 2001/6/12 B1134/00

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Veröffentlicht am 12.06.2001
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Index

63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Norm

B-VG Art18 Abs1
BDG 1979 §94 Abs1 Z1
BDG 1979 §123

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Suspendierung des beschwerdeführenden Polizeibeamten aufgrund denkmöglicher Annahme des Vorliegens von Suchtgiftmißbrauch; vertretbare Annahme des Nichtvorliegens eines Verjährungstatbestandes

Rechtssatz

Art18 B-VG gewährt kein subjektives Recht auf gesetzmäßige Führung der Verwaltung.

Keine Bedenken gegen §123 BDG 1979.

Dass es im vorliegenden Zusammenhang für das Vorliegen des Verjährungstatbestandes gemäß §94 Abs1 Z1 BDG 1979 auf die Kenntnis des Leiters der Dienstbehörde, somit des Polizeidirektors, ankommt, hat die belangte Behörde - gestützt auf das Erkenntnis VwSlg. 13.748 A/1992 - vertretbar angenommen.

Nach Lage des Falles ist es schließlich jedenfalls auch denkmöglich, anzunehmen, dass im Zeitpunkt der diesbezüglichen behördlichen Entscheidung "durch die Belassung des Beamten im Dienst wegen der Art der ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzung das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet" waren.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Dienstrecht, Disziplinarrecht, Standes- und Amtspflichten, Verjährung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2001:B1134.2000

Dokumentnummer

JFR_09989388_00B01134_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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