RS Vfgh 2001/6/12 B834/01, G209/01

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Veröffentlicht am 12.06.2001
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Index

25 Strafprozeß, Strafvollzug
25/01 Strafprozeß

Norm

B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag
B-VG Art144 Abs1 / Gerichtsakt
StPO §135

Rechtssatz

Zurückweisung einer gegen die Verwendung von nichtbeglaubigten Photokopien für ein graphologisches Gutachten gerichteten Eingabe mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Überprüfung von Akten der ordentlichen Gerichtsbarkeit; Zurückweisung auch hinsichtlich des auf die Aufhebung des §135 StPO gerichteten Teils der Eingabe infolge eines gegen den Einschreiter laufenden Strafverfahrens

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Individualantrag, VfGH / Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2001:B834.2001

Dokumentnummer

JFR_09989388_01B00834_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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