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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
§ 10 Abs 1 AlVG sanktioniert die Nichtteilnahme an der Maßnahme, aber nicht als unzureichend empfundene Modalitäten bei der Bekanntgabe eines der Sache nach anerkannten Verhinderungsgrundes (Hinweis E 5.9.1995, 95/08/0023).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998080304.X06Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
02.07.2015