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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §9 Abs1;Rechtssatz
Ergibt eine amtsärztliche Begutachtung, dass eine bestimmte Tätigkeit dem Arbeitslosen auf Grund eines näher genannten Leidens - uneingeschränkt - "nicht anzuraten" ist, so erlaubt dies in sachverhaltsmäßiger Hinsicht nicht den Schluss, seine Gesundheit wäre durch diese Tätigkeit im Sinne des § 9 Abs 2 erster Satz AlVG "nicht gefährdet" gewesen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998080410.X07Im RIS seit
18.10.2001