RS Vwgh 2000/10/18 98/08/0410

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Veröffentlicht am 18.10.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §9 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs2;

Rechtssatz

Ergibt eine amtsärztliche Begutachtung, dass eine bestimmte Tätigkeit dem Arbeitslosen auf Grund eines näher genannten Leidens - uneingeschränkt - "nicht anzuraten" ist, so erlaubt dies in sachverhaltsmäßiger Hinsicht nicht den Schluss, seine Gesundheit wäre durch diese Tätigkeit im Sinne des § 9 Abs 2 erster Satz AlVG "nicht gefährdet" gewesen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998080410.X07

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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