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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
Die Beurteilung der Frage, ob dem Arbeitslosen eine Vereitelung des Zustandekommens der Beschäftigung vorgeworfen werden kann, erfordert präzise Feststellungen über den diesbezüglichen Verlauf des Vorstellungsgespräches (Hinweis E 17.2.1998, 95/08/0056). So erfordert etwa der mit der Höhe der Gehaltswünsche unter Umständen im Zusammenhang stehende Gesichtspunkt einer Überqualifizierung - die der Arbeitslose seinerseits nicht in einer das Zustandekommen der Beschäftigung vereitelnden Weise herausstreichen darf - eine entsprechend differenzierende Auseinandersetzung mit den Gründen, die für das Nichtzustandekommen der Beschäftigung maßgeblich waren (Hinweis E 20.5.1987, 86/08/0211).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998080392.X05Im RIS seit
11.02.2002Zuletzt aktualisiert am
18.02.2009