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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1996/201;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/09/0109 E 5. Dezember 1996 RS 2Stammrechtssatz
Das Erfordernis der "Erhaltung von Arbeitsplätzen inländischer Arbeitnehmer" iSd § 4 Abs 6 Z 2 lit a AuslBG hat nicht nur den Fall ihrer UNMITTELBAREN Gefährdung zur Voraussetzung, vielmehr ist eine Erhaltung iS einer konkretisierten Sicherung der Beschäftigung inländischer Arbeitnehmer ausreichend (Hinweis E 23.2.1994, 93/09/0424 und E 24.2.1995, 94/09/0057; hier: Das Vorbringen des ast Arbeitgebers, dem beschäftigten Ausländer käme in bezug auf seine Einsatzmöglichkeiten als Elektromechaniker iZm einem für das Bestehen des Betriebes wichtigen Auslandsauftrag eine besondere Stellung im Betriebsgeschehen und damit auch eine arbeisplatzerhaltende Position zu, kann nicht als offenkundig unbeachtlich erkannt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998090296.X02Im RIS seit
10.01.2001