RS Vwgh 2000/10/18 98/08/0410

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Veröffentlicht am 18.10.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/08/0042 E 20. Oktober 1992 VwSlg 13722 A/1992 RS 3

Stammrechtssatz

Die Vereitelung iSd § 10 Abs 1 AlVG verlangt ein vorsätzliches Handeln des Vermittelten, wobei bedingter Vorsatz (dolus eventualis) genügt. Ein bloß fahrlässiges Handeln, also die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt, reicht zur Verwirklichung dieses Tatbestandes hingegen nicht hin.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998080410.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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