RS Vwgh 2000/10/18 98/08/0410

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/08/0585 E 20. Oktober 1998 RS 2 (hier Forstfacharbeiter)

Stammrechtssatz

Es stellt eine allgemeine Erfahrungstatsache dar, daß Hilfsarbeiter nicht ohne weiteres in der Folge eine Anstellung als Facharbeiter angeboten erhalten (hier: Falls daher die vermittelte Beschäftigung als Malerhelfer nur den Aufgabenkreis eines Hilfsarbeiters beinhaltete, wäre die angebotene Tätigkeit als Malerhelfer ausgehend von dem Umstand, daß der Arbeitslose in den Jahren vor Eintritt seiner Arbeitslosigkeit als Facharbeiter beschäftigt wurde, nicht zuweisungstauglich)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998080410.X04

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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